Allgemeine Geschäftsbedingungen der InterMotAc Breakout Tours UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeines.

Diese AGB sind immer Bestandteil der Verträge zwischen der InterMotAc Breakout Tours UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden UG genannt und seinen Teilnehmern von Kursen, Trainings, Schulungen, Touren und Reisen. Im Folgenden sprechen wir von Kunden. 

Falls es keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gibt, sind die Rechte und Pflichten der UG und der Kunden hier geregelt. Abweichungen sind immer schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Absprachen von Personen in der UG (Tour-Guides, Trainern oder anderen Erfüllungsgehilfen) sind nur gültig, wenn sie offiziell und schriftlich von der UG bestätigt wurden. 

Handelt es sich um vermittelte Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. externe Reisevermittler, sonstige Veranstalter oder Tour-Guides) gelten deren Verträge. 

Sind in einem Angebot (Kurse, Trainings, Schulungen, Touren oder Reisen) gesonderte Bedingungen ausgeschrieben, sind diese vorrangig dieser AGB. 

Nachfolgend werden Veranstaltungen mit einer Dauer von sechs oder mehr Tagen als Reisen bezeichnet, da sie in der Regel um- fangreichere Leistungen wie Übernachtungen, Fähren, Flüge etc. enthalten. 

Angebote, auch über die beschriebenen Kurse, Trainings, Schulungen, Touren und Reisen hin- aus, der InterMotAc Breakout Tours UG werden auf folgenden Seiten als Veranstaltungen erwähnt.

Vertragsabschluss.

Das Zustandekommen eines Vertrags zwischen der UG und seinen Kunden kann schriftlich, auf dem Postweg (der Kunde hat dafür zu sorgen das der UG seine richtige Adresse vorliegt) oder in elektronischer Form per E-Mail oder über ein Buchungsportal vorgenommen werden. 

Der anmeldende Kunde haftet auch für andere Kunden, falls er sie mit anmeldet und keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nach BGB führt auch eine mündliche Anmeldung zu einem verbindlichen Vertrag. Wirksam wird dieser durch das Ausstellen der Rechnung. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die UG zustande. An eine Form ist diese Bestätigung nicht gebunden. 

Falls der Vertrag außerhalb von geschlossenen Räumen zustande kommt, stimmt der Kunde hiermit zu, die Bestätigung auch auf einem dauerhaften Datenträger, wie z.B. E-Mail zu erhalten. Wenn der Kunde eine verschlüsselte Übertragung, wie z.B. Inca Mail wünscht, ist die UG vorrangig darüber zu informieren, ansonsten ist der Kunde einverstanden mit der unverschlüsselten Übertragung. 

Die UG sichert zu, Kundendaten nach der DSGVO zu speichern und keine zahlungsrelevanten Daten der Zahlungsmittel seiner Kunden zu speichern. 

Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Die UG behält sich vor, Anmeldungen ohne die Angabe von Gründen nicht anzunehmen.

Mindestteilnehmerzahl.

Die UG behält sich vor eine Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Für die unterschiedlichen Angebote ist die Mindestteilnehmerzahl jeweils im Angebot ausgeschrieben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer eine entsprechende Erklärung mitgeteilt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Veranstaltung nicht durchgeführt wird, und zwar spätestens am Tag, der auf das Ende der jeweiligen Anmeldefrist folgt. 

Bei Absage einer Veranstaltung durch die UG hat der Teilnehmer die Option an einer späteren Veranstaltung teilzunehmen oder ihm werden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet.

Grundsätzliches zur Zahlung.

Wenn die UG zur Leistungserbringung bereit ist, besteht ohne vollständige Bezahlung einer Veranstaltung für den Kunden kein Anspruch auf eine Leistung der UG, und die UG ist zur Auflösung des Vertrags berechtigt, sofern es keine gesetzlichen Rechte des Kunden, gibt das Geld zurück zu behalten.

Die Zahlungsbedingungen der verschiedenen Angebote unterscheiden sich aufgrund der Vielfältigkeit.

Zahlung von Kursen und kürzeren Touren (bis zu fünf Tagen).

Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung muss der gesamte Kurs- oder Tourenpreis ohne weitere Aufforderung binnen 8 Tagen entrichtet werden.

Zahlung von Reisen.

Der Kunde erhält eine Bestätigung der gebuchten Reise durch die UG und leistet umgehend innerhalb von 8 Kalendertagen eine Anzahlung von 30% der gesamten Summe, die angerechnet wird. Die Bezahlung ist via PayPal oder durch Überweisung zu tätigen. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise ist diese vollständig zu bezahlen. 

Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Konto der UG ersichtlich ist, bzw. durch die Bestätigung des Eingangs durch die UG. Gesonderte Hinweise zur Zahlung werden nicht versendet. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist die UG berechtigt, die Leistungen zu verweigern und die Stornierungskosten geltend zu machen. Bei Anmeldungen, die kurzfristig, sprich 30 Tage vor Abreise oder später erfolgen ist, die Gesamtsumme der Reise unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. 

Ebenfalls sofort fällig werden die Preise für Flugtickets nach Buchung und Rechnungsstellung. Sollte die Anzahlung oder die Zahlung der Gesamtsumme nicht fristgerecht bei der UG eingehen hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Vertrags. 

Staatlich verfügte Abgaben oder Gebühren (Flughafen oder Sicherheitstaxen), Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuererhöhung), Wechselkursänderungen oder nachträgliche Erhöhung von Beförderungskosten (wie z. B. Treibstoffzuschläge) rechtfertigen ggf. eine Preiserhöhung für den Kunden. 

Der Inlandsanteil der Mehrwertsteuer von zurzeit 19% ist in den Preisen inbegriffen. 

Folgende Zahlungsarten werden durch die UG akzeptiert: Banküberweisung und PayPal. Andere Fremdwährungen werden zum Tageskurs umgerechnet und nur nach vorheriger Absprache als Zahlungsmittel angenommen.

Stornierungsbedingungen.

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung zurücktreten. 

Für Reservations- und Bearbeitungsgebühren im Falle von Umbuchungen, die schriftlich erfolgen müssen, oder Stornierungen, gilt die Gebühren-Liste der UG oder die des jeweiligen Veranstalters, einer Fluggesellschaft oder Agentur. 

Stornierungen müssen bei der UG auf dem Postweg oder per E-Mail eingehen. Als Eingangsdatum gilt der Tag des Eingangs der schriftlichen Stornierung, nicht der Tag des Versands. 

Eine pauschale Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühr behält sich die UG vor. Evtl. anfallende Beratungsgebühren werden nach Aufwand berechnet. 

Auch für Namensänderungen oder Änderung von Reisedaten können Bearbeitungs- oder Stornogebühren entstehen. Der Kunde sollte versuchen, diese Umstände zu vermeiden, da er die Kosten selbst trägt und nicht eine Versicherung.

Die Gebühren für Stornierungen von Reisen (ab sechs Tagen) werden wie folgt aufgelistet.

bis 60 Tage vor der Abreise – 20% des Gesamtpreises plus Bearbeitungsgebühr

59 – 30 Tage vor der Abreise – 50% des Gesamtpreises plus Bearbeitungsgebühr

29 – 8 Tage vor der Abreise – 70% des Gesamtpreises plus Bearbeitungsgebühr

ab 7 Tage vor der Abreise – 100% des Gesamtpreises plus Bearbeitungsgebühr

Abweichungen davon sind abhängig von der gebuchten Reise möglich und werden jeweils bei der Ausschreibung genannt. Ein NO SHOW, also das Nichtantreten der Reise, gilt als Stornierung am Abreisetag. Die Rücktrittspauschale, welche die UG bei Schulungen, Kursen, Trainings und Touren (bis fünf Tage) fordern kann, gliedert sich wie folgt: 

Rücktritt bis zum Ablauf der Anmeldefrist 0% 

Rücktritt ab Ablauf der Anmeldefrist 50% 

Rücktritt oder Nichterscheinen 100%

Abweichungen davon sind abhängig von der gebuchten Veranstaltung möglich und werden jeweils bei der Ausschreibung genannt. 

Die UG empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung, die folgende Risiken ab- deckt: Unfall, Krankheit oder Tod eines Teilnehmers oder dessen Angehörigen. 

Bei Höherer Gewalt (Murenabgängen, Straßensperrungen, etc.), Unruhen, Krieg, Streiks oder Pandemie-Maßnahmen behält die UG sich ebenfalls vor, die Reise zu stornieren. Falls es zu dieser Situation kommt, kann die UG für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei einem Abbruch der Veranstaltung vergütet die UG die ersparten Aufwendungen, wenn dies möglich ist. Weitere Ansprüche gegenüber der UG können vom Kunden nicht geltend gemacht werden. 

Wenn ein Kunde eine Veranstaltung aus wichtigem Grund nicht antreten kann, ist er berechtigt eine Ersatzperson zu stellen. Dies ist nur möglich, wenn auch die anderen Tarifpartner, wie z. B. Fluggesellschaften, dem zustimmen. Eine Ersatzperson übernimmt exakt die gleichen Vereinbarungen und hat kein Anrecht auf Vertragsänderungen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Dritte als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis bzw. eventuelle Mehrkosten. Die UG behält sich vor, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den für die Reise erforderlichen Bedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen widersprechen. 

Wenn der Kunde eine Veranstaltung abbricht, egal aus welchem Grund, hat er keinen Anspruch auf nicht in Anspruch genommene Leistungen und kann keine Ersatzperson stellen. Die UG wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen zu erstatten, insofern es sich nicht um Minimalbeträge handelt. 

Der Kunde hat sich vor der Veranstaltung selbst um seine Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Sach-, Transport-, Auslandsreise-Versicherung, etc.) zu bemühen, da im Reisepreis keinerlei Versicherungen inbegriffen sind. 

Für Transportunternehmen, die eine Verspätung zu verschulden haben, übernimmt die UG keine Haftung. Lohnausfall, Kosten für Hotelübernachtungen, Mahlzeiten oder andere Kosten, die mit einer Verspätung in Zusammenhang stehen, berechtigen die Kunden nicht die UG dafür in Verantwortung zu ziehen.

Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe und Preiserhöhungen.

Änderungen oder Abweichungen von Terminen der Veranstaltungen oder vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die UG ist berechtigt den Preis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die UG und nach Vertragsabschluss Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der UG nicht zu vertreten sind. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Sollte dies der Fall sein wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen sind danach nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Preises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Veranstaltung berechtigt. Der Kunde kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung verlangen, wenn die UG in der Lage ist eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von der UG über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Veranstaltung bei der UG schriftlich geltend zu machen.

Teilnehmer-Zusicherung, Voraussetzungen.

Für die Teilnahme an den Touren und Reisen, bzw. praktischen Anteilen von Kursen, Trainings und Schulungen sichert der Kunde zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. 

Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit einem Fahrzeug an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in einem fahrsicheren Zustand sein muss. Kommt es zu Verspätungen, Bergung, Unterstellung des eigenen Fahrzeugs, Reparatur oder sonstigen Kosten, ist der Kunde dafür zur Rechenschaft zu ziehen. 

Der Kunde fährt jederzeit eigenverantwortlich, auch dann, wenn er dem Guide / Trainer folgt und dieser und / oder andere Teilnehmer sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten. Die UG haftet nicht für Fehlverhalten von externen Erfüllungsgehilfen und anderen Reiseteilnehmern. 

Die Teilnahme setzt eine gute physische und psychische Konstitution voraus. Die UG empfiehlt, ggf. vor anstrengenden Veranstaltungen einen Arzt zu konsultieren. Der Kunde verpflichtet sich, keine Wegstrecken oder Straßenpassagen zu fahren, welche ihm zu schwierig erscheinen. Der Kunde sichert ein Verhalten zu, welches während der Veranstaltung weder sich, noch andere Teilnehmer, noch Dritte gefährdet. 

Der Kunde ist einverstanden, die Kursleiter, die Motorrad Tourguides oder die Reiseleiter zu akzeptieren und deren Entscheidungen während der Veranstaltungen zu folgen. 

Sollte es zu Ausfällen / Schäden wegen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch kommen, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Auch hat der Kunde selbst darauf zu achten, dass seine Fahrtüchtigkeit gegeben ist. 

Der Kunde verpflichtet sich, weder andere Menschen noch die Natur mit seinem Verhalten zu schädigen. Der Kunde bestätigt, dass sein Fahrkönnen den Anforderungen genügt, ansonsten ist die UG nicht verpflichtet, den Kunden zu Veranstaltungen zuzulassen. 

Die UG mit ihren Erfüllungsgehilfen vor Ort behält sich das Recht vor, jeden Kunden, der nicht verantwortungsbewusst an der Veranstaltung teilnimmt, diese stört oder den Voraussetzungen nicht genügt, von der Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung auszuschließen. Bei Ausschluss gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises. 

Es gelten die Regeln der StVO und der StVZO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haft- pflicht- und Fahrzeugversicherungen. Bußgelder zahlt der Kunde selbst. 

Im Ausland hat der Kunde die Gesetze der jeweiligen Länder zu beachten. Kommt es bei einem Kunden zu einem Konflikt mit der Polizei und somit zu einer Verspätung der anderen Teilnehmer kann der Kunde dafür zur Rechenschaft gezogen werden. 

Es bestehen seitens der UG bei den Veranstaltungen keine zusätzlichen Versicherungen. Der Teilnehmer sichert zu, an den Veranstaltungen nur mit ordnungsgemäßer, geprüfter Motorrad- Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel) teilzunehmen und dabei zusätzliche, besondere Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu beachten.

Einwilligung für Werbung.

Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und / oder Videos sind urheberrechtliches Eigentum der UG. Die UG ist berechtigt, diese Aufnahmen zu nutzen, auch wenn der Kunde darauf erkennbar ist, ohne dass für die UG daraus Kosten entstehen. 

Die UG kann Name und Adressen von Teilnehmern an andere Teilnehmer weitergeben. Name und Kontaktdaten von Teilnehmern können von der UG für eigene und Partner-Werbung verwendet werden. Dies kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

Impfungen, Zoll- und Devisenvorschriften, Pass- und Visa Vorschriften.

Die UG informiert die Kunden über die oben genannten Vorschriften. Sie empfiehlt den Kunden bei einigen Veranstaltungen ein Impfbuch mitzuführen. Für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften in den Ländern ist der Kunde selbst verantwortlich. Zoll- und Devisenvorschriften hat der Kunde in Eigenverantwortung zu beachten. 

Bei Auslandsreisen sollte der Reisepass in der Regel mindestens noch 6 Monate vor dem geplanten Rückreisedatum gültig sein. Auch in Europa gibt es Länder, in denen es nicht reicht, mit einer ID oder einem Personalausweis zu reisen. Hier sollte der Kunde die Einreisebestimmungen der Länder beachten. 

Die UG bereist vorwiegend Länder ohne VISA-Pflicht. Sollte ein Kunde eine Anschlussreise planen ist vom Kunden darauf zu achten, dass diese Länder evtl. Visa verlangen. Sollte ein Kunde wegen nicht eingehaltener Pass-, Impf-, oder Visa- Vorschriften nicht einreisen können, übernimmt die UG keine Haftung für Folgekosten, auch dann nicht, wenn nicht ausdrücklich nochmals auf diese Vorschriften hingewiesen wurde. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

Haftung.

Die UG haftet maximal auf die Höhe des Preises der Veranstaltung und ist auf diesen be- schränkt. Die Haftung umfasst nur den unmittelbaren Schaden. 

Der Kunde hat bei Veranstaltungen die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Reiselandes einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit den Verhältnissen der Fahrstrecke eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für verursachte Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern der Veranstaltung oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist.

Der Kunde versichert mit der rechtsverbindlichen Buchung ausdrücklich, dass er diese AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat und selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgt. 

Wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf Versäumnisse des Kunden oder höhere Gewalt zurückzuführen ist, haftet die UG nicht. Auch dann nicht, wenn die UG oder einer seiner Erfüllungsgehilfen trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehen konnte, dass die Veranstaltung beendet werden muss, weil Verspätungen von Dritten, behördliche Maßnahmen oder Witterungsverhältnisse dazu geführt haben. 

Für die gesamte Dauer der Veranstaltung übernimmt die UG keinerlei Haftung für Personenschäden des Kunden bei Tod, Körperverletzung oder für finanzielle Schäden. Insbesondere gilt diese Regelung für Haftungsfälle, die in Zusammenhang mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen oder sonstigem Equipment stehen. 

Foto- oder Videoausrüstungen, Handys und Computer, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Aus- weise und andere Wertgegenstände sind vom Kunden in Eigenverantwortung vor Verlust, Dieb- stahl, Vernichtung und unsicherer Aufbewahrung zu schützen. Die UG rät dringend davon ab, Wertgegenstände in einem Begleitfahrzeug oder in einem zur Veranstaltung genutzten Raum unbeaufsichtigt abzulegen. Die UG haftet nicht. In Hotels wird angeraten den Hotelsafe, bzw. den Zimmersafe zu benutzen. Es wird empfohlen, nicht allzu teure Gegenstände mitzuführen. 

Für Veranstaltungen und Ausflüge, auch von Drittanbietern während der Veranstaltungen der UG, haftet die UG auch nicht für Schäden, die nicht zum vereinbarten Programm gehören. Diese können eine hohe körperliche Fitness, z. B. auch bei Hitze oder Kälte, voraussetzen. Die Teilnahme ist immer eigenverantwortlich, und Schäden können nicht bei der UG geltend gemacht werden. 

Falls die UG für einen Kunden ein elektronisches Reisegenehmigungsverfahren (e-Visa, etc.) durchführt, haftet die UG nicht für die Richtigkeit der übertragenen Angaben. 

Der Kunde verpflichtet sich, falls Leistungsstörungen auftreten, nach Möglichkeit der gesetzlichen Pflicht nachzugehen, den Schaden so gering wie möglich zu halten und weitere Schäden zu vermeiden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte, wenn immer möglich, vermieden werden. Ist es der UG doch einmal nicht gelungen, trotz sorgfältiger Vorbereitung und Planung die ausgeschriebenen Leistungen umzusetzen und es entsteht ein Schaden, wird angeraten, einen Schiedsmann oder Ombudsmann zu kontaktieren, bevor der Weg zum Gericht gewählt wird. Er wird bestrebt sein, eine faire Lösung für beide Parteien zu erzielen. 

Mit der Annahme dieser AGB bestätigt der Kunde, dass ihm die Gefahren und das Risiko des Motorradfahrens bewusst sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Gruppen-Fahrregeln jederzeit einzuhalten. Die UG haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hiervon abweichend haftet die UG auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn die Schutzgüter Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind, dort also ein Schaden entstanden ist. 

Ebenso haftet die UG auch bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwingende Voraussetzung sind, den Vertrag überhaupt erst ermöglichen und auf die der Kunde auch bei Kenntnis der vorhandenen Gefahren vertrauen darf. Ausgeschlossen sind also bei den Verletzungen von Kardinalpflichten vertragsuntypische und/ oder nicht vorhersehbare Schäden. 

Die gesamte vorstehende Regelung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der UG, namentlich für deren Mitarbeiter oder sonstige Personen, denen sich die UG zur Durchführung der Veranstaltung bedient. 

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die UG oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für weitere Schäden (Personen-, Sach-, Vermögensschäden, jede Art von anderen Störungen höherer Gewalt) haften. 

Ausschließlich deutsches Recht ist auf das Verhältnis zwischen der UG und seinen Kunden anwendbar. 

Gerichtsstand ist München. 

Wenn im Ausland Unternehmer des jeweiligen Landes eine Leistung erbringen, kann auch ausländisches Gesetz zur Anwendung kommen. 

Eine Unwirksamkeit in Teilbereichen dieser AGB hätte keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des gesamten Inhalts.

Stand: 21. Februar 2021